Das ist immer noch falsch. Es ist abscheulich, "zum Mord an jemandem aufzurufen" – aber der SCOTUS hat entschieden, dass das durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt ist, wie es oft bei widerlichem Reden der Fall ist. Und nichts von dem, was sie auflistet, ist "Hassrede", denn das ist keine rechtliche Kategorie. Der Generalstaatsanwalt sollte das Gesetz kennen.